Allgemeine Geschäftsbedingungen

Praxis Annemarie Kurz

 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die kinesiologische Sitzung
in der Praxis von Frau Annemarie Kurz, 2492 Eggendorf, Kirchengasse 4

 

  • Der Klient/die Klientin wurde über die Arbeitsweise einer Kinesiologin (Muskeltest) aufgeklärt. 
  • Ebenso wurde der Klient/die Klientin aufgeklärt, dass die Arbeit als Kinesiologin keine medizinische Behandlung, Therapie usw. ersetzt, sondern nur als „unterstützend“ anzusehen ist. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Arbeit als Kinesiologin keine Wunderheilung ist. 
  • Der Klient kann sowohl die Sitzung als auch die Übung jederzeit ablehnen. Er trägt die gesundheitlichen Risken selbst. 
  • Der Klient/die Klientin beauftragt die Kinesiologin Annemarie Kurz persönlich mit der Durchführung einer kinesiologischen Sitzung. 
  • Das Honorar: Das Honorar der Kinesiologin Annemarie Kurz beträgt 80,00 € (in Worten: achtzig Euro) für eine Sitzung, „Balance“ genannt,  in der Dauer von ca. 60 Minuten. Die honorarpflichtige Sitzungszeit beginnt zum vereinbarten Termin, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Eine Verlängerung der Sitzungszeit wegen Verspätung des Klienten oder der Klientin oder eine Erstattung der nicht genutzten Zeit sind nicht möglich. 
  • Der Honoraranspruch der Kinesiologin ist vom Klienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen. 
  • Zahlungsmodalitäten: Das Honorar nach der Sitzung („Balance“) ist unmittelbar danach in bar zu bezahlen. Die Bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt oder auf Raten wird nicht akzeptiert. 
  • Absageregelung: Kann der Klient/die Klientin einen zuvor vereinbarten Termin nicht einhalten und sagt er/sie diesen Termin nicht rechtzeitig mindestens 48 Stunden zuvor ab, so kann die Kinesiologin 100 Prozent des Honorars für die an diesem Tag vereinbarte Sitzung in Rechnung stellen, auch wenn diese Sitzung später nachgeholt wird.  Dies gilt gleichermaßen bei einer Verspätung des Klienten/der Klientin von 30 Minuten oder mehr, da eine vollständige Sitzung in diesem Fall leider nicht mehr möglich ist. 
  • Für die Terminabsage genügt eine rechtzeitige telefonische Benachrichtigung unter der Tel.Nr. 0680/40 20 931.  Sagt die Kinesiologin einen zuvor vereinbarten Termin ab, so wird ein Ersatztermin vereinbart. 
  • Kostenübernahme: Kinesiologen nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Kosten dieser Sitzung seitens ihrer Krankenkasse. 
  • COVID-19 Regelung:  Eine kinesiologische Sitzung ist aus Sicherheitsgründen nur unter Einhaltung der 3-G-Regel möglich (Geimpft-Getestet oder Genesen). Die Kinesiologin Annemarie KURZ ist 2 mal geimpft.


Ich habe die obenstehenden Geschäftsbedingungen gelesen und erkläre mich mit meiner eigenhändigen Unterschrift damit einverstanden. 
Name: __________________________________________________ 
Adresse:__________________________________________________ 
Telefon (mobil) __________________________________________________ 
E-Mail:__________________________________________________ 
Ort/Datum: _____________________________________ 
Unterschrift: _________________________________ 


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